Was ist von der Zuckersteuer zu erwarten?

Das Bundeskabinett hat vor kurzem beschlossen, eine „Zuckersteuer“ einzuführen auf stark zuckerhaltige Getränke/Produkte (insbesondere zuckergesüßte Getränke/„sugar-sweetened beverages“, SSB). Genau genommen wird es keine Steuer sein, sondern eine Herstellerabgabe, deren Details noch nicht festgelegt sind. Ab 2028 soll sie eingeführt und rund 450 Millionen Euro zusätzlich für die GKV bereitstellen. Ziel ist eine Reduktion der Aufnahme freier/zugesetzter Zucker über einen Preisimpuls sowie über Reformulierungen. Wie dringlich dies ist, zeigen einige Zahlen, 33 Kilo Zucker nehmen die Deutschen durchschnittlich im Jahr zu sich. Mit den empfohlenen max. 50 Gramm täglich für Erwachsene wären es nur 18 Kilo Zucker im Jahr. Im Interview ordnet Dr. Astrid Tombek Ernährungsexpertin und Mitglied im ADBW-Vorstand die Maßnahme aus Sicht der Verhältnisprävention ein und beleuchtet mögliche Effekte auf kardiometabolische Risiken sowie Konsequenzen für Versorgungspfade und Patientinnen und Patienten.
Frage: Frau Dr. Tombek, welche gesundheitsökonomische Logik steckt hinter einer Zuckersteuer, und welche Wirkmechanismen sind zu erwarten?
Antwort: Im Kern handelt es sich um ein Instrument der Verhältnisprävention, das externe Kosten zuckergesüßter Produkte stärker in den Preis einpreist. Erwartet werden zwei Hauptkanäle: Erstens ein Nachfrageeffekt durch höhere Preise und Substitution hin zu ungesüßten bzw. zuckerärmeren Optionen; zweitens ein Angebots-/Reformulierungseffekt, wenn Hersteller Zucker reduzieren, um in niedrigere Steuersätze zu fallen. Aus Präventionssicht ist besonders die Breitenwirkung relevant, weil auch Personen erreicht werden, die nicht aktiv Beratung oder Therapieangebote nutzen.
Frage: Welche Endpunkte bzw. klinisch relevanten Risikofaktoren stehen aus ernährungsmedizinischer Sicht im Vordergrund?
Antwort: Im Vordergrund stehen Adipositas-Entwicklung, Insulinresistenz/Glukosehomöostase (bis hin zu Prädiabetes und Typ-2-Diabetes), NAFLD/MASLD-Risiken sowie kardiovaskuläre Risikoprofile. Daneben ist die orale Gesundheit (Karies) relevant. Besonders zuckergesüßte Getränke sind klinisch bedeutsam, weil sie eine hohe Zucker- und Energiedichte bei geringer Sättigungswirkung kombinieren und dadurch eine anhaltend positive Energiebilanz begünstigen.
Frage: Wo sehen Sie den größten Nutzen der Zuckersteuer im Kontext der Primär- und Sekundärprävention?
Antwort: Der Nutzen liegt in der Kombination aus bevölkerungsweiter Reichweite und struktureller Nachhaltigkeit. Primärpräventiv kann die Maßnahme die durchschnittliche Zufuhrmenge freier Zucker senken – über Substitution und Reformulierungen. Sekundärpräventiv unterstützt sie Patientinnen und Patienten mit erhöhtem Risiko (z. B. Adipositas, Prädiabetes) bei der Reduktion „liquider Kalorien“, was häufig ein wirksamer erster Hebel ist. Wichtig ist: Der Effekt entsteht nicht allein über individuelles Verhalten, sondern über eine veränderte Angebotslandschaft.
Grenzen liegen dort, wo Komorbiditäten, psychosoziale Faktoren oder stark verfestigte Ernährungsumgebungen dominieren – dann braucht es zusätzlich strukturierte Ernährungstherapie, Bewegungsinterventionen und ggf. medikamentöse Strategien. Die Steuer ersetzt keine Therapie, kann aber ein „Rückenwind“-Faktor im Alltag sein.
Frage: Welche Bedeutung hat die Zuckersteuer für Setting-Ansätze bei Kindern und Jugendlichen (Kita/Schule/Freizeit)?
Antwort: Frühkindliche und jugendliche Lebenswelten sind entscheidend für Präferenzprägung und Konsumroutinen. Eine Senkung der Süßungsintensität im Angebot kann sich langfristig auf die Akzeptanz ungesüßter Getränke auswirken. Für die Prävention von Karies, Adipositas und späteren Stoffwechselerkrankungen ist dieser Lebensphasenbezug zentral – insbesondere, wenn steuerliche Impulse mit Setting-Maßnahmen (Getränkeangebot, Verpflegungskonzepte, Bildung) verzahnt werden.
Frage: Wie ist die Evidenzlage zu Zuckersteuern – und welche Voraussetzungen erhöhen die Wirksamkeit?
Antwort: International zeigen Erfahrungen, dass Abgaben den Absatz zuckergesüßter Produkte reduzieren und Reformulierungen begünstigen können; die Größenordnung hängt jedoch stark von Steuersatz und Begleitmaßnahmen ab. Wirksamkeit steigt, wenn (1) die Steuer ausreichend spürbar ist, (2) sie an den Zuckergehalt gekoppelt ist, (3) gesunde Substitute leicht verfügbar sind und (4) Einnahmen nachvollziehbar in Prävention/Versorgung reinvestiert werden. Für die Fachpraxis ist zudem ein begleitendes Monitoring wichtig, um Effekte und mögliche Ausweichreaktionen zu bewerten.
Frage: Welche Rolle können Ärztinnen/Ärzte und interprofessionelle Teams (z. B. Diabetesberatung, Ernährungsfachkräfte) spielen, um den Impuls der Zuckersteuer in der Routineversorgung zu nutzen?
Antwort: Die Steuer kann als niedrigschwelliger „Trigger“ dienen, um evidenzbasierte Kurzinterventionen zu Ernährung und Getränkeauswahl einzubetten – etwa im Rahmen von Check-ups, DMP-Kontakten oder Adipositas-Sprechstunden. Sinnvoll sind standardisierte Screening-Fragen (SSB-Konsum), klare Überleitungspfade zur qualifizierten Ernährungstherapie und eine abgestimmte Kommunikation im Team. In der Praxis funktioniert das am besten, wenn Zuständigkeiten geklärt sind (wer screent, wer berät, wer macht follow-up) und wenn patientenzentrierte Ziele mit objektivierbaren Parametern verknüpft werden.
Frage: In der Beratung taucht oft die Frage nach „zuckerfrei“ und Süßstoffen auf. Worauf sollten Fachkräfte achten?
Antwort: „Zuckerfrei“ kann die Zuckerlast reduzieren, ist aber kein Qualitätsmerkmal der Gesamternährung. Wichtig sind mögliche Kompensationseffekte (z. B. „Belohnungsessen“), die Gesamtdichte ultraverarbeiteter Produkte und die individuelle Verträglichkeit bzw. Präferenzen. Bei Süßstoffen lohnt sich eine differenzierte, nicht polarisierende Beratung: Für manche Patientinnen und Patienten sind zuckerfreie Getränke ein pragmatischer Schritt weg von SSB; parallel sollte das Ziel bleiben, die Präferenz für sehr süße Geschmäcker langfristig abzusenken und die Basisernährung zu stärken.
Frage: Welche Reinvestitionsschwerpunkte wären aus Versorgungs- und Präventionssicht besonders sinnvoll – und wie ließe sich Erfolg messen?
Antwort: Sinnvoll wären Investitionen entlang der gesamten Präventionskette: Setting-Programme (Kita/Schule), kommunale Maßnahmen (Trinkwasserzugang, Bewegungsförderung) sowie die Stärkung ernährungstherapeutischer Leistungen in der Regelversorgung. Erfolg sollte über ein transparentes Monitoring begleitet werden – z. B. Veränderungen im SSB-Absatz/Produktzucker, Inanspruchnahme von Präventionsangeboten und (mittelfristig) Marker wie Adipositas-Prävalenz, Neuerkrankungsraten von Typ-2-Diabetes oder Kariesindikatoren. Für die Versorgungspraxis ist auch die Frage relevant, ob Reinvestitionen tatsächlich die Erreichbarkeit vulnerabler Gruppen verbessern.
Frage: Welche zentrale Take-Home-Message möchten Sie Fachkräften in Prävention und Versorgung mitgeben?
Antwort: Die Zuckersteuer ist kein „Allheilmittel“, aber ein relevanter Strukturhebel. Für Fachkräfte liegt die Chance darin, den externen Impuls in konkrete Versorgungsschritte zu übersetzen: SSB-Konsum routinemäßig erfassen, priorisiert intervenieren, interprofessionell weiterleiten und Effekte nachverfolgen. Wenn wir Verhältnisprävention und Verhaltensprävention systematisch verbinden, profitieren insbesondere Patientinnen und Patienten mit hohem kardiometabolischem Risiko.
Natürlich werden wir hier im ADBW-Newsletter über die weitere Entwicklung der „Zuckersteuer“ berichten und hoffentlich auch über ihre positive Auswirkungen.
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